Kostenerstattungsverfahren

 

Für die Kostenerstattung benötigt Ihre Krankenkasse folgende Unterlagen:

  • die Einschätzung eines kassenzugelassenen therapeutischen Kollegen, nach dem Besuch seiner Sprechstunde, dass eine Richtlinientherapie notwendig ist
  • ein formloses Anschreiben, in dem Sie um die Erstattung der Ihnen durch die Psychotherapie entstehenden Kosten bitten,
  • eine (fach-)ärztliche Bescheinigung, dass eine Psychotherapie notwendig und unaufschiebbar ist,
  • eine Liste mit mind. 5 kassenzugelassenen Therapeuten, bei denen Sie keinen Therapieplatz erhalten haben (darin notieren Sie den Namen des Therapeuten, den Anrufszeitpunkt und die Wartezeit),
  • ein Anschreiben (und teils auch einen Kostenvoranschlag) von uns, dass die Therapie in der Praxis Mohr zeitnah übernommen werden kann
  • ggf. sollten Sie vor Ihrem Erstgespräch bei uns schon eine therapeutische Sprechstunde bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung geführt haben und/oder bei der Terminservicestelle der KV angerufen haben.

Alle Unterlagen werden zusammen am besten persönlich bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Diese entscheidet dann im Regelfall innerhalb von drei Wochen darüber, ob die Therapie finanziert wird. Die Abrechnung kann von uns über eine Abtretungsbescheinigung direkt mit der Kasse gemacht werden, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.

 

Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber zur Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer oder im Flyer der deutschen Psychotherapeutenvereinigung.

 

Weitere Informationen und Hilfestellungen geben wir Ihnen gerne in einem Erstgespräch in unserer Praxis.